Forwarded from Der Waldgang
„(...)An diesem Donnerstag hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Nutzungsbedingungen von Facebook für "unwirksam" erklärt, weil sie den Betroffenen keine Möglichkeit zum Widerspruch einräumen. Facebook kann daher bis auf weiteres keine Hass-Postings mehr löschen, die nur gegen die "Gemeinschaftstandards" von Facebook verstoßen. Wenn Facebook bald wieder nicht-strafbare Hasspostings löschen will, muss es schnell seine Nutzungsbedingungen an die BGH-Vorgaben anpassen.(...)

Die Fürtherin und der Regensburger wehrten sich gegen die Löschung ihrer Posts und die zeitweilige Sperrung ihrer Accounts. Sie sahen ihre Meinungsfreiheit verletzt und trugen die Fälle durch die Instanzen. Das OLG Nürnberg hatte beide Klagen in vollem Umfang abgelehnt. Beim BGH hatten die Revisionen nun weitgehend Erfolg. Facebook muss die Posts wiederherstellen und darf auf sie keine neuen Sperrungen stützen.(...)

Die Nutzungsbedingungen von Facebook seien jedoch unwirksam, so Richter Herrmann, weil sie zu wenig Rücksicht auf die Interessen der Nutzer:innen nehmen. Herrman sprach ausdrücklich von einem ungenügenden "Grundrechtsschutz durch Verfahren". Konkret beanstandete der BGH, dass Nutzer bei Facebook-Sanktionen nicht angehört werden. Der BGH fordert, dass Betroffene über die Entfernung eines Beitrags "zumindest nachträglich" informiert werden und eine "Möglichkeit zur Gegenäußerung" erhalten. Über die beabsichtigte Sperrung eines Kontos müsse sogar "vorab" informiert werden.
Weil die Nutzungsbedingungen schon wegen dieser prozessualen Mängel unwirksam sind, verzichtete der BGH auf die mit Spannung erwartete Klärung der Frage, ob die Gemeinschaftsstandards materiell die Meinungsfreiheit genügend schützen. Dies muss deshalb in einem anderen Fall entschieden werden.(...)“

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-iiizr17920-facebook-meinungsfreiheit-beitraege-loeschen-sperre-nutzer-information/
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