🔺 Corona-Soforthilfen: weitere VG-Entscheidungen zur Rückzahlung 🔺

Nach dem VG Düsseldorf hat nun auch das VG Köln zugunsten von durch die Corona-Pandemie geschädigten Betrieben entschieden und mehrere behördliche Bescheide zur Rückzahlungsverpflichtung von Corona-Soforthilfen für rechtswidrig erklärt.
Seit dem Frühjahr 2020 haben die Bundesländer vielen kleinen Unternehmen und Solo-Selbstständigen zur Abwendung wirtschaftlicher Notlagen infolge infektionsrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie pauschale Soforthilfen in Höhe von zumeist 9.000 Euro bewilligt. Nicht wenige Unternehmen sehen sich zur Zeit mit Rückforderungsbescheiden - zumeist über Teilbeträge – konfrontiert.
Bisher in neun Verfahren Entscheidungen zugunsten der Betriebe entschieden
Einige Entscheidungen des VG Düsseldorf und auch des VG Köln geben den betroffenen Unternehmen Grund zu der Hoffnung, einer endgültigen Rückzahlungsverpflichtung zu entkommen. Nachdem das VG Düsseldorf im August bereits in drei Pilotverfahren den klagenden Unternehmern recht gab und die gegen sie ergangenen Rückzahlungsbescheide für rechtswidrig erklärte (VG Düsseldorf, Urteile v. 16.8.2022, 20 K 7488/20; 20 K 217/20; 20 K 393/22; siehe dazu die News v. 18.8.2002: Unternehmer müssen Corona-Soforthilfen nicht zurückerstatten ), folgte das VG Köln dieser Rechtsprechung nun in sechs weiteren Verfahren.

Hier lesen Sie den Bericht:

👉🏼 https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/strafrecht-oeffentl-recht/corona-soforthilfen-weitere-vg-entscheidungen-zur-rueckzahlung_204_575624.html

Kommentar: Gut so. Dann können sich die eh schon gebeutelten Unternehmer erst mal etwas beruhigen. Alles andere wäre auch nicht nachzuvollziehen, nachdem die Unternehmer grundlos in die Lockdown-Situation gebracht wurden.

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