Das neue »Selbstbestimmungsgesetz« [1] ist beschlossen und wird von eben jenen Parteien frenetisch bejubelt, welche sich mit Quoten- und Paritätsregeln bislang als Vorreiter der Frauenrechte gegeben haben. Doch von jetzt an dürfen wir unseren Augen nicht mehr trauen, und die Biologie kann per Willenserklärung überlistet werden: Nach Belieben kann von jetzt an jeder Bürger seinen Geschlechtseintrag einmal im Jahr ändern, sogar Eltern ist es erlaubt, beim Standesamt ein anderes als das biologische Geschlecht ihres Kindes eintragen zu lassen. Wer es dann noch wagt, denjenigen mit seinem »alten« Namen anzusprechen, weil er in »Frau Ganserer« noch immer »Herrn Ganserer« sieht, kann zukünftig mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro belegt werden.
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