#Überrascchung #Überwachungsstaat #DDR2.0

Das Bundesverwaltungsgericht hat anonyme Informationsfreiheitsanfragen verboten, was vor allem die Plattform FragDenStaat betrifft. Das Innenministerium war gegen die Plattform und bevorzugt den Postweg statt digitaler Kommunikation. Das Urteil könnte potenzielle Anfragen abschrecken und Behörden erlauben, die Kommunikation zu verzögern. FragDenStaat plant, die Plattform zu erweitern und weiter zu klagen, während das Transparenz-Projekt die Einführung eines Transparenzgesetzes fordert.

https://fragdenstaat.de/blog/2024/03/21/bundesverwaltungsgericht-legt-die-axt-ans-informationsfreiheitsgesetz/

CheckMateNews
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