In Sitzung 197 sprachen wir mit Rechtsanwalt Wilfried Schmitz über das Nothilferecht der Ärzte. Wilfried Schmitz berichtete, dass der von ihm im Strafverfahren vertretene Arzt Dr. Heinrich Habig teilweise von verzweifelten Patienten auf Knien gebeten worden ist, sie mit der Ausstellung eines "Impf"Zertifiktas vor der Spritze mit ungetesteten, teils erkennbar toxischen Inhaltsstoffen zu bewahren. Da es nun in Mecklenburg schon offenkundig geworden ist, dass Ärzte für möglich "Impf"Schäden haften sollen, ist gut vorstellbar, dass sich künftig der ein oder andere Arzt wünschen wird, nicht am "Impf"Geschehen mitgewirkt zumindest aber wahrheitsgemäss aufgeklärt zu haben. https://odysee.com/@Corona-Ausschuss:3/s197de-1:c
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