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5_12_22_Weitere_Begründung_Anhörungsrüge_anonymisiert_3.pdf
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Erster Kommentar von RA Wilfried Schmitz zu einigen besonders üblen Passagen in der schriftlichen Begründung zum Beschluss im Wehrbeschwerdeverfahren vom 7.7.2022
RA Wilfried Schmitz hat noch vor Eingang der schriftlichen Urteilsbegründung im Corona Ausschuss präsentiert:
➥ Zum Beitrag von RA Wilfried Schmitz im Corona Ausschuss
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