Verlautbarungen des RKI dürfen nicht hinterfragt werden❗️

Hans Tolzin
wegen Maskenverweigerung vor Gericht

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Um es kurz zu machen: Weder die etwa 25-jährige Staatsanwältin noch die ebenfalls etwa 25-jährige Richterin sahen auch nur die geringste Notwendigkeit, die Verhältnismäßigkeit des Maskenzwangs sachlich zu prüfen. Vielmehr seien die Verlautbarungen des Robert-Koch-Instituts (RKI), der deutschen Seuchenbehörde, nicht in Frage zu stellen.
Ganz offensichtlich hatten weder die Richterin noch die Staatsanwältin ein einziges Wort der mit zahlreichen Quellen und Anlagen gespickten Beweisanträge Dr. Lipinskis gelesen.
Sämtliche Beweisanträge als auch unser Antrag, einen von uns eingeladenen Sachverständigen zu hören, wurde kategorisch abgelehnt.
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