Libertas Sanitas geht demnächst auch ins Rennen mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Masernschutzgesetz. Dazu haben sie sogar zwei Gutachten von Prof. Univ.-Prof. Dr. iur. Dr. h. c. (NUM) Jan Ziekow in Auftrag gegeben, die ganz frisch auf der Website von LiSa veröffentlicht wurden:
Rechtsgutachten zu den Überlegungen, die Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen durch das Bundesverfassungsgericht gegen das Masernschutzgesetz vom 10. Feb. 2020 beinhalten sollten
LiSa suchen auch noch nach erwachsenen (Mit-)Klägern und ich teile diesen Aufruf / diese Anfrage sehr gerne auf diesem Kanal, denn vielleicht gibt es hier ja noch einen oder mehr erwachsene Betroffene, für die ab dem 01.08.2021 faktisch ein Berufsverbot gelten würde. Alle Infos findet ihr auch direkt auf der Startseite von LiSa: