Landgericht verwirft Haftbeschwerde von Michael Ballweg

Das Landgericht Stuttgart hat die Haftbeschwerde von Michael Ballweg verworfen da aus Sicht des Landgerichts Herr Ballweg dringend tatverdächtig ist und weiterhin Fluchtgefahr besteht.

Gegen Michael Ballweg besteht zwar der Verdacht des Betruges in Höhe von rund 640.000 Euro sowie der Geldwäsche in Höhe von rund 430.000 Euro jedoch sehe ich nicht mal ansatzweise eine realistische Fluchtgefahr.

Es gibt mehrere Möglichkeiten mit Hilfe von Auflagen eine Flutgefahr auszuschließen. Der Beschuldigte könnte zum Beispiel seinen Reisepass und Ausweis abgeben. Zudem besteht auch die Möglichkeit eine Meldepflicht festzulegen. Der Beschuldigte müsste sich dann mehrfach in der Woche bei der örtlichen Polizeiwache melden. Wenn man die Fluchtgefahr komplett ausschließen will kann das Gericht auch Hausarrest beschließen. Zur Überwachung muss der Beschuldigte dann eine elektronische Fußfessel tragen. Durch diese Maßnahmen könnte man problemlos die Fluchtgefahr ausschließen und ohne Fluchtgefahr ist in dem vorliegenden Fall der Haftbefehl aufzuheben.

Das Verhalten des Landgericht Stuttgart lässt mich immer mehr daran zweifeln, dass das Verfahren gegen Herrn Ballweg objektiv und unvoreingenommen geführt wird.

Bleibt abzuwarten wie das weitere Verfahren geführt und welche Rechtsmittel Herr Ballweg noch einlegen wird.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

teleg.eu/s/DahlmannChristian
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