‼️Bußgeldbescheid wegen Verstoß gegen die Maskenpflicht aufgehoben. Erfolgreiche Verteidigung‼️


Wieder einmal wurde gegen einen Bürger ein Bußgeldbescheid erlassen weil dieser keine Maske getragen hat als er das Einwohnermeldeamt in seiner Stadt betreten hat.

Der Betroffene leidet an mehreren Erkrankungen welche es ihm unmöglich machen eine Maske zu tragen. Sein behandelnden Arzt hat ihn deshalb auch von der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung entbunden. Das entsprechende Attest hat der Betroffene immer als Kopie dabei. Auch als er das Einwohnermeldeamt betreten und vom dortigen Sicherheitsdienst festgesetzt wurde hat er den Sachverhalt erklärt und das Attest vorgezeigt. Der Sicherheitsdienst hat das Attest jedoch nicht anerkannt und dem Betroffenen anschließend Hausverbot erteilt.

Zwei Wochen später erhielt der Betroffene vom Ordnungsamt einen Bußgeldbescheid über 450 Euro wegen Verstoß gegen die Maskenpflicht. Daraufhin habe ich mit dem Betroffenen erst einmal gegen den Bußgeldbescheid Einspruch erhoben und Akteneinsicht beantragt. Nach Erhalt der Ermittlungsakte und anschließenden Prüfung des Inhalts haben wir den Einspruch begründet und die Aufhebung des Bußgeldbescheides beantragt. Der zuständige Sachbearbeiter des Ordnungsamtes wollte das Attest jedoch weiterhin nicht anerkennen und hielt deshalb an dem Bußgeldbescheid fest.

Das Bußgeldverfahren wurde dann an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet welche das Verfahren an das Amtsgericht übergeben hat.

Nach Mitteilung des Amtsgerichts haben wir erneut den Sachverhalt geschildert und auf das Attest verwiesen. Zudem habe ich argumentiert, dass der Sachbearbeiter des Ordnungsamtes und auch die Staatsanwaltschaft keine Prüfungskompetenz besitzen und zudem nicht in der Lage sind ein medizinisches Attest zu prüfen da ihnen das medizinische Wissen fehlt.

Das pauschale Ablehnen eines Attest ohne vorherige Prüfung durch einen Mediziner oder einer Person mit dem notwendigen medizinischen Wissen ist unzulässig. Ein Sachbearbeiter im Ordnungsamt ist überhaupt nicht in der Lage medizinische Verordnungen und/oder Atteste zu prüfen.

Anschließend habe ich beantragt den behandelnden Arzt des Betroffenen als Zeugen laden zu lassen.

Der zuständige Richter hat jedoch auf die Ladung des Zeugen verzichtet und den Bußgeldbescheid direkt aufgehoben da auch er die Auffassung vertritt, dass ein medizinisches Attest nicht einfach pauschal von einer nicht fachkundigen Person als ungültig eingestuft werden kann. Sollte der Verdacht bestehen, dass ein Attest nicht ordnungsgemäß ausgestellt oder sogar gefälscht ist dann muss das Attest durch einen Mediziner geprüft werden. Spätestens die Staatsanwaltschaft hätte die Prüfung veranlassen müssen.

Leider ist es in sehr vielen Bußgeldverfahren so, dass entweder das Ordnungsamt oder die zuständige Staatsanwaltschaft nicht ausreichend ermittelt und einfach direkt einen Verstoß unterstellt ohne den Sachverhalt tatsächlich aufzuklären.

Der Beschluss in diesem Bußgeldverfahren ist als sehr positiv anzusehen und kann in ähnlichen Fällen zum Zwecke der Verteidigung verwendet werden.

Dieser Erfolg war jedoch nur möglich weil wir standhaft geblieben sind und unsere Rechte verteidigt haben. Nur wenn wir auch in Zukunft nicht aufgeben können wir etwas verändern und uns gegen die staatlichen Repressalien verteidigen.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

teleg.eu/s/DahlmannChristian
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