3 Lehren aus dem OVG-Urteil!Das OVG NRW hat entschieden: Der Verfassungsschutz darf die AfD als sog. „rechtsextremen Verdachtsfall“ beobachten.
Viele Oppositionelle überraschte das Urteil nicht.
Dennoch sind folgende Fragen zu klären:
❓Was ist an den Anschuldigungen dran?
❓Wie steht es um die deutsche Gerichtsbarkeit?
❓ Wie sollte die AfD damit umgehen?
Die Antworten findet Ihr
in meinem Video - es lohnt sich.