Eröffnung des Hauptverfahrens u.a. wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung

Der 8. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) hat mit Beschluss vom 22. März 2024 das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage zur Hauptverhandlung gegen neun Angeklagte zugelassen. Die Verhandlung beginnt am 21. Mai 2024 um 9.30 Uhr. Medienhinweise werden mit folgender Presseerklärung bekanntgemacht.

Die Bundesanwaltschaft legt den Angeklagten mit Anklageschrift vom 8. Dezember 2023 zur Last, Mitglied in einer terroristischen Vereinigung gewesen zu sein bzw. diese unterstützt zu haben. Die Angeklagten Heinrich XIII Prinz Reuß und Rüdiger von Pescatore sollen dabei als Rädelsführer agiert haben.

Terminliste
https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/presse/eroeffnung-des-hauptverfahrens-ua-wegen-der-mitgliedschaft-in-einer-terroristischen-vereinigung

Termine Mai OLG FFM
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