Bulle geht KO.
Wenn ich sehe, wie in anderen Ländern rebelliert wird, bekomme ich in Deutschland das Kotzen.
https://teleg.eu/s/Mad_In_GermanyZur Abwehr von weiteren Gewalttataten und Mord, ist Notwehr auch gegen die Polizei zulässig. Es sei in diesem Zusammenhang besonders auch auf das
GG Art. 20 Abs. 4 hingewiesen.
Zivile Schutzeinheiten mögen bitte künftige Demos präventiv inkognito begleiten, um Frieden zu erhalten,
@Polizeigewalt abzuwehren und die Opferzahlen bei den Freiheitsliebenden und Freunden von Verfassung und Demokratie gering zu halten.
Wir haben hunderte von Jahren für unsere Freiheit gekämpft, Blut vergossen und werden sie uns nicht weiter nehmen lassen!
Raus auf die Straße @Demotermine!