‼️ Alkoholverbot an Heiligabend und Silvester in der Innenstadt – Ansammlungsverbot an Silvester und Neujahr

🚫 Aufgrund der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ist der Ausschank und Konsum alkoholischer Getränke innerhalb des Bereichs der Innenstadt am Freitag, 24. Dezember und Freitag, 31. Dezember ganztägig sowie am Samstag, 1. Januar 2022 bis 9 Uhr untersagt.

🚫 Außerdem gilt zwischen Freitag, 31. Dezember, 15 Uhr und Samstag, 1. Januar, 9 Uhr, ein Verbot für Zusammenkünfte von Gruppen mit mehr als zehn Personen im Bereich der Innenstadt.

ℹ️ Den genauen Plan für das Ansammlungs- und Alkoholverbot und weitere Infos findet Ihr hier: schorndorf.de/stadtnachricht?id=7618

Raus auf die Straßen @Demotermine!
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