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Gemäß § 1 PersAuswG (Gesetz über #Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis), welches zum 01.01.1951 in Kraft trat, ist jeder #Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, dazu verpflichtet, im #Besitz eines #Personalausweises beziehungsweise #Reisepasses zu sein.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass der #Personalausweis auch dauernd dabei mit sich geführt werden muss!

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