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Erfahrungsbericht – Verhandlung vor dem Amtsgericht Ebersberg (Teil 1 von 2):

Gestern machte ich mal wieder einen kleinen Ausflug als Prozessbeobachter in ein Amtsgericht. Verhandelt wurde in Ebersberg die „Sache“ einer mutmaßlichen Schwerstverbrecherin. Zumindest konnte man diesen Eindruck gewinnen, wenn man die am Eingang aushängende Verfügung des Richters durchlas, und beobachtete, wie die vielen in der Schlange wartenden Gäste wie potentielle Gewalttäter behandelt wurden. Die Schikanen, versuchten Erniedrigungen, Demütigungen und Durchsuchungen der Menschen, die eigentlich nur ihr Recht in Anspruch nehmen wollten, als Beobachter an einem öffentlichen Prozess teilzunehmen, waren haarsträubend.

Ca. 20 Personen begehrten Einlass. Jedoch überstanden nur ca. 15 von ihnen die Kontrollprozedur. Auf Anweisung des Richters durfte der Gerichtssaal nur mit amtlichem Personalausweis oder Reisepass betreten werden. Führerscheine, etc. wurden nicht anerkannt. Die Ausweise wurden kopiert, so dass eine Teilnehmerliste erstellt werden konnte. Jacken und Gürtel mussten ausgezogen, Taschen in eine Kiste gelegt werden. Alles wurde durchsucht. Die Menschen selbst wurden, nachdem sie eine Schleuse passiert hatten, mit einem Spürgerät untersucht, teilweise auch im Schambereich abgetastet. Handys durften grundsätzlich nicht in den Gerichtssaal mitgenommen werden. Sie wurden zwar in einem Schließfach verstaut, aber den Schlüssel behielt der Justizbeamte.

Obwohl ich selbst 45 Minuten vor Beginn der Veranstaltung vor Ort war, konnte ich aufgrund der Zugangskontrollen nicht pünktlich vor dem Prozessbeginn den Saal betreten. Die Verhandlung hatte bereits begonnen.

Dass das Ganze nicht im Geringsten etwas mit einem Rechtsstaat zu tun hat und auch gegen jegliche Datenschutzbestimmungen und das Persönlichkeitsrecht der Menschen verstößt, dürfte jedem klar sein, der noch den Ansatz von einem gesunden Rechtsempfinden hat. Es ging um Einschüchterung und Demütigung, und nicht um irgendein Sicherheitsbedürfnis.

Gleichzeitig wurde ein berüchtigter Mainstream Journalist, der für seine „neutrale“ Berichterstattung bekannt ist, ohne jede Kontrolle, Wartezeit, Durchsuchung, aber mit Smartphone durch die Nebentür direkt hindurchgelassen. Selbstbewusst saß er während der Verhandlung auf dem Platz des Staatsanwaltes. Normalerweise sitzt die Presse in der ersten Zuschauer-Reihe. Die Presse in der Rolle der Staatsanwaltschaft? Ein Staatsanwalt und Protokollant waren nicht zugegen – Sparmaßnahmen, wie der Richter mitteilte.

Während der Verhandlung konnte ich beobachten, wie der Journalist seine Nachrichten in das Smartphone tippte. Andere würden dafür hart bestraft werden.

Ich war positiv überrascht, dass die Beklagte dort ohne Hand- und Fußschellen saß. Sie hatte es auch vorgezogen ohne Anwalt zu erscheinen.

Es ging um einen mutmaßlichen Maskenverstoß. Die Protagonistin hatte es gewagt, vor inzwischen 2 Jahren ohne Maske einen Aldi-Laden zu besuchen. Einige Kunden drehten daraufhin regelrecht durch, riefen den Filialleiter usw.

Die Dame hatte zwar ein ärztliches Attest, dieses wurde aber von der Filialleitung nicht akzeptiert. Um ihren vollen Einkaufswagen bezahlen zu können, holte sie eine Maske aus dem Auto. Ein Kunde lief ihr nach, fotografierte sie und das Kennzeichen und zeigte sie an. Als sie schon zu Hause war, klingelte die Polizei und konfrontierte sie mit dem Vorwurf. Sie zeigte das Attest, gestattete jedoch nicht, dass es abfotografiert wurde.

Die Beamten waren offensichtlich nicht in der Lage, sich handschriftliche Notizen zu machen, und unterstellten nach Aussage der Beklagten eine Urkundenfälschung. Das Gesundheitsamt blieb trotz Einlassung der Betroffenen und Vorlage des Attestes dabei und übergab das Verfahren der Staatsanwaltschaft.

Nachdem dieser Sachverhalt vorgetragen war, wurde der Denunziant als Zeuge hereingebeten. Der junge Richter fragte ihn, ob er irgendjemanden in dem Saal kennen würde. Er solle auch nach links zur Angeklagten schauen. Er verneinte dies, und betonte, dass er niemanden erkennen würde.
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