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Erfahrungsbericht – Verhandlung vor dem Amtsgericht Ebersberg (Teil 2 von 2):

Der Richter wollte dann „seinem Erinnerungsvermögen etwas nachhelfen“ und erwähnte ein Maskenvergehen im Aldi, woraufhin beim Zeugen jedoch keine Erinnerung aufkam, außer dass er vor dem Aldi der Polizei seine Personalien gegeben hätte. Die versuchte Beeinflussung des Zeugen war schon sehr grenzwertig.

Auf Nachfrage der Protagonistin wurde sie anschließend vom Richter darüber aufgeklärt, dass es hier nicht um den Straftatbestand der Urkundenfälschung ging, sondern ausschließlich die fehlende Diagnose auf dem Attest.

Der Richter wollte daraufhin wissen, welche Diagnose dem Attest zu Grunde lag. Die Beklagte sagte, dass sie ihm das gerne mitteilen würde, aber nicht so lange der Journalist im Raum anwesend sei, denn sie wolle die sensiblen Daten ihrer Krankengeschichte nicht am nächsten Tag im Münchener Merkur der ganzen Welt mitteilen. Dieses Spiel wiederholte sich im Laufe der Verhandlung noch etwa fünfmal.

Die Beklagte schlug dem Richter vor, dass er den Journalisten kurz hinausschicken könnte. Der Richter sah jedoch keinen Grund, die Presse auszuschließen. Deshalb blieb die Beklagte standhaft, selbstbewusst und konsequent und nannte die Diagnose nicht.

Jeder Journalist mit einem Funken Respekt hätte von sich aus kurz den Raum verlassen. Dieser jedoch blieb empathielos sitzen und rollte nur mit den Augen.

Der Richter meinte nun, damit verschlechtern sich ihre Chancen, den Prozess zu gewinnen nicht unerheblich. Er wollte wissen, was denn ihr Ziel sei – weniger zahlen oder gar nichts zahlen? Sie sagte, dass sie nicht bereit sei, irgendwas zu zahlen, weil sie sich an alle Regeln gehalten hätte. Der Richter: „Eigentlich muss ich sie jetzt verurteilen.“

Der Wendepunkt war vermutlich die Tatsache, dass die Beklagte, nachdem der Richter Reue von ihr wollte, den Inzidenzwert des betreffenden Tages vorweisen und klarmachen konnte, dass in der damaligen Situation keine wirkliche Gefahr bestand. Außerdem zitierte sie aktuelle Studien, die besagten, dass Masken keinerlei Wirkung auf das Infektionsgeschehen hatten und sich rückblickend die Situation vollkommen verändert hätte.

Schließlich das für einige überraschende Urteil: Er sagte, eigentlich müsste ich sie verurteilen, aber sie haben Glück. Er werde das Verfahren wegen zu langer Verfahrensdauer auf Kosten der Staatskasse einstellen. Ein Verfahren, dass über ein Jahr dauert, ist in dieser Sache nicht mehr angemessen, um den eigentlichen Zweck zu verfolgen. Außerdem haben sich inzwischen die Umstände verändert.

Das Verfahren zeigt, wie wichtig es ist, selbstbewusst aufzutreten und sich stets treu zu bleiben, nicht immer gleich auf Angriff und Konfrontation zu gehen, sondern zunächst einen respektvollen und sachlichen Umgang zu suchen. Auch Richter sind Menschen. Wenn es die Sache erfordert, und man während der Verhandlung feststellt, dass ein Richter vollkommen voreingenommen ist, kann man immer noch härtere Bandagen ansetzen.

Die Verhandlung zeigt auch, wie wichtig es ist, dass man möglichst viele Prozessbeobachter bzw. Zeugen der Verhandlung hat. Das hilft nicht immer, aber sehr oft. Ein Richter, der im öffentlichen Fokus und unter Beobachtung steht, reagiert normalerweise anders.

Auch die Entscheidung, keinen Anwalt hinzuzuziehen, kann sich in solchen Fällen als Vorteil erweisen. Das erfordert zwar etwas eigene Einarbeitung, zeugt aber von Selbstbewusstsein und spart erhebliche Kosten. Anwälte sind Teil des Systems, die normalerweise nicht die Interessen ihres Mandanten vertreten, sondern ihre eigenen.

Zunächst schien der Richter ja zu einer Verurteilung zu tendieren. Aber es ist hier positiv anzumerken, dass er nicht nur belastende Gründe, sondern auch entlastende Gründe selbst gesucht hat. So sollte ein Richter eigentlich arbeiten. Dies führte dann letztendlich zur Einstellung des Verfahrens. Die Spielchen am Anfang gehörten wohl zur Show.

(Erfahrungsbericht sinngemäß aus dem Gedächtnis, aber nicht wortgetreu, da eine Aufnahme bei Gericht unzulässig ist.)
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