Kriminalisierung der deutschen Friedensbewegung: Präzedenzfall Heinrich Bücker

Der Friedensaktivist Heinrich Bücker wird aufgrund seiner Friedensrede am Jahrestag des dt. Überfalls auf die Sowjetunion strafrechtlich verfolgt. Der Vorwurf lautet: Billigung einer Straftat. Die Hauptverhandlung findet am 27.4. am Amtsgericht Tiergarten statt, wie Bückers Anwalt mitteilt.

Das Verfahren ist klar politisch, kriminalisiert nämlich politische Aussagen, die aus der Sicht der Bundesregierung nur als wehrzersetzend gewertet werden können. Der Straftatbestand der "Wehrzersetzung" muss wohl noch (bzw. wieder) geschaffen werden.

@Dr_Mona_Aranea
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