"Mit der am 8. März kommunizierten “unbefristeten Zulassung” soll Swissmedic eine Zulassungsform ausgesprochen haben, welche das Schweizerische Heilmittelrecht gar nicht kennt.

Gleichzeitig wurden die Voraussetzungen für alternative Zulassungsformen (insbesondere für die ordentliche Marktzulassung) nicht erfüllt. Die Rechtsanwaltskanzlei Kruse Law veröffentlichte hierzu eine Pressemitteilung, die wir nachfolgend wiedergeben:"

https://report24.news/wieder-vorwuerfe-gegen-swissmedic-moderna-booster-ohne-rechtsgrundlage-zugelassen/?feed_id=28266
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