Forwarded from better (k)now
Herrlich: Bürger, die "nachweisen, dass sie nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft die übertragbare Krankheit, wegen der Schutzmaßnahmen getroffen werden, nicht oder nicht mehr übertragen können", sollen Grundrechtseinschränkungen nach § 28 Abs. 1 IfSG (Infektionsschutzgesetz) nicht angeordnet werden dürfen.

Klingt doch super!
Das gleicht der Abschaffung der Unschuldsvermutung.

Jeder ungetestete Bürger wird fortan als Bedrohung für die Allgemeinheit gesehen und nur durch den Test, kann er seine Harmlosigkeit beweisen. Dass der Angeklagte vor Gericht seine Unschuld beweisen muss und nicht etwa das Gericht die Schuld des Angeklagten, ist übrigens sehr typisch für kommunistische Regime. (a.s.)
The Art of Instagram Captions: Writing Engaging and Authentic Descriptions