PCR-Test vor Gericht – Anwälte klagen an! (von Ivo Sasek)
- Teil 2 von 4 -

Auf Seite 19 der Covid-Betrugs-Strafanzeige wird ab Absatz 1 im Detail aufgeführt, »welche Delikte strafrechtlich überhaupt in Betracht kommen«, so etwa:
• Rechtsbeugung (§ 339 StGB)
• Nötigung (§ 240 StGB)
• fahrlässige Körperverletzung (Paragraph 223.229 StGB)
• schwere Form der Kindeswohlgefährdung
• fahrlässige Tötung (Paragraph 222 StGB)
aber auch
• Freiheitsberaubung (Paragraph 239 StGB)

Ich denke, es gibt noch mehr, was infrage kommt.

🔴 Auch für den Fall, dass eine Staatsanwaltschaft, trotz unwiderlegbarer Faktenlage, ausweichend bzw. abweisend reagiert, haben die „Anwälte für Aufklärung“ bereits vorgesorgt; und zwar mittels einer weiteren erhältlichen Vorlage – in Gestalt eines ebenso fachmännischen Einsprache-Schreibens.

🔴 Allein aufgrund dieser fundamentalen Vorarbeit reichten bereits über 140 Laien ihre persönlichen Strafanzeigen und Strafanträge gegen vorderste Mittäter des Covid-19-Betruges ein – also hier ist was im Gange. Jede Strafanzeige kann auf den Internetseiten der „Anwälte für Aufklärung“ übrigens veröffentlicht und kommentiert werden! Und so wird der gesamte Verlauf des Strafantrages für alles Volk stets transparent.

🔴 Es haben sich auch bereits weitere ähnliche Kollektive ansehnlicher Rechtsanwälte, Juristen, Wissenschaftler usw. gebildet, die Gleiches oder zumindest Ähnliches vorhaben und zurüsten. Informieren Sie sich darüber im Netz.
Kurzum: Unten im Sendungstext ist ein Link, der Sie direkt zu den professionellen Original-Vorlagen führt (https://achern-weiss-bescheid.de/2021/02/04/strafanzeige/).
Sie können die Version vom Februar 2021 ebenfalls dort herauskopieren oder auf Knopfdruck herunterladen und überallhin weiterverbreiten.

Da es sich bei der gesamten »Pandemie«, laut Strafanträgen, um einen beweisbaren, fundamentalen Betrug handelt, der gerade jedermann schädigt, wirklich jedermann, dürfte es auch für Schweizer oder Österreicher nicht schwer sein, diese Strafanzeigen oder Strafanträge auf ihr eigenes Recht zu übertragen. Diese »kleinen Anpassungen« müssen momentan halt noch erarbeitet werden. Wer immer diese Anpassung aber schon vorgenommen hat, darf sie gerne an Kla.TV zu allgemeinen Veröffentlichungen zusenden – wir danken im Voraus bestens dafür.

Wir bitten jetzt aber alle, die sich an diesen Aktionen beteiligen, diese von den Anwälten erarbeiteten Unterlagen wirklich vorab genau zu studieren und deren begleitenden Ratschläge zu beachten. Wer seine persönliche Anpassung noch vor der Einreichung an irgendeine Staatsanwaltschaft von irgendeiner Fachperson kurz prüfen lässt, macht sicher gar nichts falsch.
Wir hoffen jetzt, auch Ihnen mit diesen Veröffentlichungen die nötigen Rechtsmittel geliefert zu haben, dass auch Sie, mit Ihren Bekannten zusammen, die entsprechenden Konsequenzen daraus ziehen können.

⚠️ Teil 3 von 4⚠️
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