Doppelte Staatsbürgerschaft
(Das neue Gesetz zur Staatsangehörigkeit tritt am 26. Juni 2024 in Kraft )

Personen, die im Besitz einer solchen doppelten Staatsbürgerschaft sind, besitzen also Pässe von zwei Ländern.

Bis letztes Jahr war eine doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland grundsätzlich nicht vorgesehen.

Wer sich einbürgern lassen wollte, musste in der Regel erst seine alte Staatsangehörigkeit aufgeben.

Doch das ändert sich Ende Juni 2024. Die Änderungen basieren auf einem von der Bundesregierung und inzwischen auch dem Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf.

Geht es nach dem Entwurf, so soll Mehrstaatlichkeit künftig zulässig sein.

Das bedeutet:
Wer sich in Deutschland einbürgern lassen möchte, muss dann nicht mehr seine bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben, um den deutschen Pass zu erhalten.

Der Weg ist frei
Großherzogthum Mecklenburg Strelitz

Großherzogthum Mecklenburg Schwerin

Herzogthum Pommern

Königreich Preussen

Preussen

Ab Donnerstag den 27.Juni 2024 gibt es die Gebietszugehörigkeit

Königliche Hoheit Großherzog Friedrich Maik

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