#BW #Gesundheitswesen #EinrichtungsbezogeneImpfpflicht #Bußgeldverfahren

Eine aktuelle Abfrage des Gesundheitsministeriums bei den Gesundheitsämtern im Land (PDF) hat ergeben, dass in Baden-Württemberg derzeit mehr als 450 Bußgeldverfahren gegen Personen laufen, die trotz behördlicher Aufforderung im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht noch keinen Immunitätsnachweis vorgelegt haben. Der Bundestag hatte ein entsprechendes Gesetz Ende 2021 mit großer Mehrheit verabschiedet. Das Land rechnet mit weiteren Bußgeldverfahren. Erste Bußgelder wurden bereits in der Größenordnung von 250 bis 300 Euro verhängt.

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24.06.2022

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