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Beschluss VG München_geschwärzt.pdf
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anbei der Beschluss des VG München. Das VG ist unserer Argumentation, dass ein vollständiges Verbot mit der Folge, dass auch in Rechte von "Nichtstörern" eingegriffen wird, rechtswidrig ist. Laut Verwaltungsgericht kommt dies nur unter den Voraussetzungen eines polizeilichen Notstandes in Betracht.
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