💥Für alle Mitarbeiter im Gesundheitswesen!💥

Bitte dieses Schreiben der Kollegen aus Magdeburg ausdrucken und dem Arbeitgeber vorlegen.

Niemand verliert am 16. März 2022 automatisch seinen Job.
Das Verfahren zieht sich vielmehr über einen längeren Zeitraum.

Der AG muss am 16. März lediglich melden, ob bei ihm Arbeitnehmer beschäftigt sind, die die Voraussetzungen des § 20a IfSG nicht erfüllen.
Das heißt: geimpft, genesen, impfunfähig oder sonst immunisiert.
Ob die Voraussetzungen vorliegen, muss der AG pflichtgemäß prüfen. Liegen aus seiner Sicht die Voraussetzungen vor, muss er gar nichts melden.

Erst wenn das Gesundheitsamt nach Prüfung aller Voraussetzungen und der Auswirkungen auf das Gesundheitswesen ein Betretungsverbot ausspricht, muss der Arbeitgeber freistellen.
Dann besteht allerdings kein Berufsverbot, sondern ein Betretungsverbot.
Kann die Tätigkeit an einem anderen Ort ausgeübt werden, ist die Freistellung rechtswidrig.

Weitere Fragen bitte in den Kommentaren.

Mein Kanal:

teleg.eu/s/RA_LUDWIG
TikTok and Fitness: The Rise of Wellness Trends on the Platform