.
Post aus Straßburg, vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Der Gerichtshof hat unsere Beschwerde (siehe oben angehängte Mitteilung und das Stichwort Rastatt in diesem Kanal) abgelehnt. Der Richter sieht keine Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 6 der Konvention) noch der Religions- oder Versammlungsfreiheit (Art.9 und 11).

Rechtsanwalt Ralf Ludwig und ich werden uns noch näher dazu äußern. 🧐

−> Europ. Menschenrechtskonvention auf dejure.org.

−> die Konvention auf englisch
.
The Benefits of Using a YT Audio to MP3 Converter