"Auch GEZ Schulden unterliegen der Verjährung. Die Verjährung richtet sich den allgemeinen Vorschriften, die hierfür im BGB gelten (§ 7 Abs. 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag). Es gilt also für GEZ Schulden eine regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren. Wir haben in einem gesonderten Beitrag für Sie ausführlich erklärt, wie die Verjährung abläuft, wann die Verjährungsfrist beginnt zu laufen und wann eine Schuld wegen Verjährung nicht bezahlt werden muss. Alle Informationen hierfür finden Sie in unserem Artikel Verjährung – Durchsetzbarkeit von Forderungen."