#Jun #Haintz #NightMareKeks - Zur Kenntnis, inklusive unserer Stellungnahme

Haintz vor Gericht. #HaintzIstKeinWixxer, aber Meinungsfreiheit gilt für Kritiker - You Tube Anwalt Jun

Über diese Klage wurde jetzt verhandelt: https://youtu.be/8R00Z2riBtQ
Kollege Haintz hatte wegen verschiedener Äußerungen /1 auf Twitter durch den User Nightmarekeks Schmerzensgeld eingeklagt. Das Gericht äußerte sich zu der Frage, was es davon hielt und war erstaunlich nah an unserer Einschätzung aus dem früheren Video.

Antwort meines Kanzleikollegen:
Sehr geehrter Herr Kollege Jun,
ich habe Ihr neues Video auf youtube gesehen.
Nachdem ich die Verhandlung, die Sie dort thematisieren, wahrgenommen habe, wollte ich Sie hiermit klarstellend darauf hinweisen, dass das LG ganz klar zwischen den Unterlassungsansprüchen und etwaigen Geldentschädigungsansprüchen differenziert hat, sodass Ihre Ausführungen, wonach die Abmahnung unberechtigt gewesen sei und trotzdem deren Kosten zu tragen seien, nicht ganz korrekt sind.

Die Unterlassungsansprüche waren zwar nicht mehr streitgegenständlich, da strafbewehrte Unterlassungserklärungen abgegeben wurden. Das Gericht hielt diese Unterlassungsansprüche aber für begründet und hat daher den Vergleichsvorschlag an diesen Abmahnkosten orientiert zuzüglich einer kleinen Geldentschädigung für die verbreiteten hashtags.
Twitter: Markus Haintz

Anmerkung: Kollege Jun hat den Prozess nicht selbst geführt und wurde nur vom Gegneranwalt informiert.
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