„Am 28. September soll das Berliner Verfassungsgericht darüber entscheiden, ob und wie die Berliner Wahl zum Abgeordnetenhaus und zur Bundestagswahl nachgeholt werden soll. An der Neutralität der Vorsitzenden gibt es jedoch erhebliche Zweifel.“ TichysEinblick

Kommentar: passend dazu ist dieser Beitrag vom deutschen Juristentag.
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