„Am 28. September soll das Berliner Verfassungsgericht darüber entscheiden, ob und wie die Berliner Wahl zum Abgeordnetenhaus und zur Bundestagswahl nachgeholt werden soll. An der Neutralität der Vorsitzenden gibt es jedoch erhebliche Zweifel.“
TichysEinblickKommentar: passend dazu ist dieser
Beitrag vom deutschen Juristentag.