Nach ausführlicher Prüfung teilte Gesundheitsdezernent Stefan Wichary nun jedoch mit, dass sein Amt „in diesem Fall keine Bußgelder gegen die Reiseteilnehmer wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz verhängen wird, da es sich beim Regierungsflugzeug nicht um ein öffentliches Verkehrsmittel handelt“. Die Gesetzgebung spreche dafür, dass nur Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel zum Tragen der Maske verpflichtet seien. Dies gelte aber nicht für Reisende in Sonderflügen wie in den VIP-Jets der Regierung. Welt

Kommentar: die Maskenpflicht gilt nur für das Stimmvieh, das mit öffentlichen Verkehrsmitteln fliegen muss, während die selbsternannte Elite auf Steuerzahler Kosten ohne Maske fliegen darf. Und die braven deutschen Sklaven machen mit.

Twitter: Markus Haintz
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