Selbstachtung als Voraussetzung für Mut – der Fall Sabine Wohlgemuth | PI-NEWS
Die Schikane geht weiter.  Als erste Forderung der Vollzugsleitung nach Haftantritt sollte sich Sabine Wohlgemuth röntgen lassen – das sei TBC-Vorsorge. Sie ist asymptomatisch, gesund und war nie TBC-gefährdet. Ihr Einwand, man könne TBC auch aus dem Sputum erkennen, wurde von der Haftärztin abgewiesen. Dabei wird die Ziehl/Neelsen-Färbungs-Methode der Sputumuntersuchung von Prof. Dr. Schneider (Infektiologe) in der Charité angewandt. Danach reichen drei negative Resultate, um TBC auszuschließen.
Ihre Frage an die Strafvollstreckungskammer, warum Röntgen zwingend vorgeschrieben wird, obwohl das einen Eingriff in die Grundrechte des Häftlings darstellt, wurde nicht beantwortet.
Weil sie Zwangsröntgen ablehnt, sitzt Sabine Wohlgemuth nun in Einzelhaft in einer acht Quadratmeter-Zelle. Viermal im Monat darf sie besucht werden, allerdings ohne etwas Mitgebrachtes – weder Buch noch Obst oder Süßes. Gottesdienste, auch ein Bibliotheksbesuch, sind ihr verwehrt – siehe oben!

Kommentar: diese Röntgenpflicht gibt es tatsächlich. Rechtsgrundlage? Es ist skandalös, was in deutschen Gefängnissen für „normal“ gehalten wird. Interessiert offenbar niemanden. Man kann ja in Einzelhaft gehen.

Während man Schwerverbrecher in Deutschland häufig nicht mehr verfolgt , begegnet man Normalbürgern mit aller Härte. Das ist auch logisch, schließlich zweifeln Schwerverbrecher nicht das staatliche Narrativ an. Wer sich nicht an die schwachsinnigen Regeln gehalten hat, ist daher gefährlicher für das politische System als Schwerkriminelle.
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