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Irres Urteil aus Bayern: Strafbonus für Kinderpornos wegen „Identitätsfindung“!

In Hersbruck (Mittelfranken) stand ein 52 Jahre alter Mann wegen des Besitzes von Kinderpornografie vor Gericht. Obwohl das Strafgesetzbuch dafür eigentlich Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vorsieht, kam der Angeklagte mit einer Bewährungsstrafe davon. Er gab an, sich als „Transfrau“ zu identifizieren und die Bilder für seine „Identitätsfindung“ gebraucht zu haben. Das brachte ihm wohl einen Strafbonus ein.

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