‼️Ermächtigung der Bundesregierung ‼️

⛔️ Weitere Grundrechtseinschränkungen inklusive Ausgangssperre
⛔️ Testpflicht, FFP2 Pflicht
⛔️ Schließungen von Geschäften und Betreuungseinrichtungen
⛔️ Sonderrechte für Geimpfte und Testnegative

In einem Eilverfahren soll der Bund mehr Macht in der Coronapolitik bekommen.
Wenn an 3 aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tages-Inzidenz über 100 ist,

sollen sich im Privaten nur noch 1 Person pro Tag treffen dürfen. Alleinerziehende finden hier wie auch schon in anderen früheren Entwürfen KEINE Berücksichtigung. Lediglich während der Ausgangssperre, wird die Fremdbetreuung der Kinder erwähnt.

Arbeitgeber sollen für Bürotätigkeiten nun per Gesetz, Homeoffice ermöglichen, soweit keine zwingenden betriebsgedingten Gründe entgegenstehen.

Ausgangssperren sollen eintreten - 21 Uhr bis 5 Uhr -, Ausnahmen bilden nur noch Notfälle, Sorgerecht, Betreuung Hilfsbedürftiger, Tierversorgung, oder berufliche Gründe.

Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne des § 33, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung oder ähnlichen Einrichtungen ist der Präsenzunterricht untersagt; außer für jene die einen nicht länger als 36 Stunden zurückliegenden negativen Sars Cov 2 Test vorweisen können.
Unter § 33 fallen auch Kitas und Schulen.
Die Notbetreuung soll auf 20 % reduziert werden.

Über einer 7-Tages-Inzidenz von 200
an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, werden die Einrichtungen geschlossen. An dieser Stelle scheint auch keinerlei Notbetreuung mehr vorgesehen zu sein, z.B. für Eltern aus systemrelevanten Berufen. Da zu den Heimen auch Alten- und Pflegeheime zählen dürfte auch ein Besuch von Verwandten dann kaum noch möglich sein.

Geschäfte sind dann wieder dicht - mit Ausnahme des Lebensmittelhandels, Drogerien, Apotheken und Tankstellen
. Die Post wurde offenbar vergessen.
Verkauf von Waren über das übliche Sortiment ist untersagt. Für eben jene Geschäfte des täglichen Bedarfs gelten weitere Beschränkungen: 1 Kunde auf 20qm auf die ersten 800 qm Verkaufsfläche, oberhalb der Grenze 1 Kunde a 40 qm.
Ausübung jeglicher Gastronomie inklusive Betriebskantinen ist untersagt. Zulässig ist lediglich die Zulieferung und Abgabe mitnahmefähiger Speisen.

Auch Kultur- und Freizeiteinrichtungen müssten schließen.
Ist der Inzidenzwert von 100 drei Tage lang wieder unterschritten, können die Maßnahmen entfallen. Liegt er drei Tage lang darüber, treten sie wieder in Kraft.

FFP2 Pflicht, oder medizinische Maske mit gleicher Schutzwirkung im öffentlichen Nah- und Fernverkehr. Höchstgrenze von 50% der Fahrgastzahlen ist sicherzustellen. Das gilt auch für Taxen. Eine Mutter mit ihrem Kind kann also nicht mehr in einem normalen Taxi befördert werden. Wie die Städte den Nachverkehr zur Rush Hour lösen wollen bleibt auch noch spannend. Sicherstellen hieße ja, dass auf Bahnhöfen und den Wagons Überprüfungen stattfinden müssten.

Unterschreitet ein Landkreis die 7-Tages-Inzidenz von 100 an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, treten die Maßnahmen ab übernächsten Tag wieder außer Kraft.

Bundesregierung wird ermächtigt Gebote und Verbote zu erlassen, ebenso Erleichterungen und Ausnahmen, insbesondere für Personen bei denen von einer Immunisierung gegen Sars Cov 2 auszugehen ist, (Sonderrechte für Geimpfte), oder die ein negatives Testergebnis vorweisen können.

All dies gilt für die Dauer der Festsetzung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite.

Anstelle der geforderten Begründungen liest man eher Erklärungen über die Art und Weise der Ausgestaltung.

Das Bundeskabinett soll den Entwurf bereits kommenden Dienstag beschließen. Danach geht es in den Bundestag, so dass per Eilverfahren das Gesetz ab 19. April in Kraft treten könnte. Bei einem längeren Bundestagsverfahren, -wenn die Opposition die Verkürzung nicht mitmacht-, ist der 26. April angepeilt.

Der WBS Kanzlei liegt der Entwurf vor

https://www.youtube.com/watch?v=JvHStJsy9_Q

📌 Artikel @huerdenflug aus dem Volltext-Blog

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