Jens Gnisa, Richter und Ex-Vorsitzender des Deutschen Richterbundes, ist „entsetzt“ über die Pläne der Bundes. Er ruft dazu auf, dem Gesetz nicht zuzustimmen.

Die Berliner Zeitung berichtet zitiert Gnisa „Ab einer Inzidenz von 100 nächtliche Ausgangssperren zu verhängen, obwohl von Gerichten deren Wirksamkeit angezweifelt wurde, ist eine Nichtachtung der Justiz.“ Der Jurist weiter: „Eltern ab einer Inzidenz von 100 zu verbieten, ihre Kinder zu treffen, entspricht für mich auch nicht dem Bild des Grundgesetzes.“ Die angestrebten Maßnahmen seien in dieser Umsetzung „nicht der Brücken-Lockdown von zwei oder drei Wochen, der diskutiert wird“, sagt Gnisa. Sondern „ein nicht mehr einzufangender Dauer-Lockdown“.

Jens Gnisa kommentierte auf facebook: "Ich bin nicht gegen einen Lockdown als solches, soweit er bei einem Infektionsgeschehen erforderlich ist. Dieses Gesetz führt aber zu einem kaum noch steuerbaren Dauerzustand. Unsere Gesellschaft wird gewissermaßen auf Autopilot gestellt. Kein Bürgermeister, kein Landrat, kein Ministerpräsident, kein Landtag nicht einmal ein Verwaltungsgericht kann mehr korrigierend eingreifen. Wenn das nicht gewollt ist könnte man dieses Gesetz zumindest auf 2 oder 3 Monate befristen."

Das Gesetz mache eine „vorausschauende Lebensplanung weitgehend in vielen Bereichen unmöglich:Weil man immer quasi über Nacht mit einem automatisch eintretenden Lockdown rechnen muss“ Zudem trete der Lockdown „völlig unabhängig davon ein, ob überhaupt noch jemand stirbt, ob sich noch jemand auf den Intensivstationen befindet und wie viel schwere Verläufe es gibt“.

„Nur auf die Inzidenz abzustellen ist bei derartig drastischen Maßnahmen willkürlich, weil die reine Inzidenz davon abhängt wie viel getestet wird. Dies ist manipulierbar.“ „Ich möchte daher alle bitten: Schreiben Sie Ihrem Bundestagsabgeordneten und appellieren Sie an ihn, diesem Gesetz in dieser Form nicht zuzustimmen!“

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