Das Bundeskabinett hat heute, Dienstag den 13.04.2021, den Entwurf für die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Diese sieht bundeseinheitliche Maßnahmen bei Corona-Inzidenzwerten ab 100 vor, ohne dass man in den kommenden Monaten die Umsetzbarkeit und Verhältnismäßigkeit mit den Ländern weiter absprechen müsste, wie es bislang in den Ministerpräsidentenkonferenzen erfolgte.

RT spricht deshalb von einer Entrechtung der Länder

https://www.youtube.com/watch?v=vk2owKFzNDA

Jetzt soll es per Eilverfahren durch Bundestag und Bundesrat.
Gelingt das Eilverfahren gilt das neue Gesetz ab 19. April
, gibt es Gegenwind von der Opposition gilt es ab 26. April.

Die geplanten Änderungen hatten wir bereits hier aufgeschlüsselt:
https://huerdenflug.blogspot.com/2021/04/anderung-des-infektionsschutzgesetzes.html

Die Bürger können sich nun auf Ausgangsbeschränkungen und geschlossene Läden einstellen. Bei Öffnungen darf man sich vielerorts auf einen Schnelltest für Grundrechte einstellen, Geimpfte sollen davon bald befreit werden; es ändert nur nichts daran ob die Geschäfte, Schulen, Freizeiteinrichtungen etc. dann überhaupt öffnen dürfen... ob sie überhaupt die letzten Monate überlebt haben... und all die entgangenen Einnahmen von Monaten mit dem was nun folgt auffangen können.

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