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220705_Entwurf_Drucksache20_2073_Änderung_IfSG.pdf
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Die Ermächtigungsgrundlage für die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) und ⚠️⚠️ ⚠️Coronavirus-Testverordnung (TestV) sowie die Geltungsdauer der CoronalmpfV werden bis zum 31. Dezember 2022 verlängert ⚠️⚠️

Darüberhinaus wird die Berechtigung zur Durchführung von COVID-19-Impfungen durch Apotheker, Zahnärzte sowie Tierärzte bis zum 30. April 2023 verlängert.

Der Infektionsschutz in Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe wird durch besondere Regelungen und durch eine Aufgabenerweiterung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut gestärkt. Die Länder erhalten eine Ermächtigungsgrundlage, um auch im Pflegebereich Regelungen zu Hygiene und Infektionsschutz zu treffen.

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