❗️💉 Verjährung bei Impfschäden droht

Das dürfte viele Patienten interessieren: Wer eine gesundheitliche Beeintrachtigung oder Folgeerkrankung im Zusammenhang mit einer Corona-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff (etwa von Biontech) erlitten hat, sollte jetzt aktiv werden. Darauf weist der Düsseldorfer Anwalt Tobias Ulbrich hin. Denn der Schadensersatzanspruch für von Impfschaden Betroffene drohe am 31. Dezember 2024 zu verjähren, da im Arzneimittelgesetz eine dreijährige Verjährungsfrist festgeschrieben sei.

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