💥Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein – Angehörige der Opfer fassungslos

„Nach umfassender Abwägung aller Ergebnisse ist nicht nachweislich, dass sich der damalige Landrat und der technische Einsatzleiter strafbar gemacht haben.“ Deshalb sei eine Verurteilung nicht wahrscheinlich.

Das lässt einen sprachlos zurück.

Oberstaatsanwalt Mannweiler betonte zu Beginn: „Wir müssen uns zwingen, emotionslos, objektiv und nüchtern die Sach- und Rechtslage einzuordnen. Nicht, ob jemand charakterlich versagt hat.“

Mannweiler weiter: „Uns ist bewusst, welch unsägliches Leid die Katastrophe verursacht hat und wir wissen um viele menschliche Schicksale. Den Opfern und ihren Angehörigen gilt unser tiefstes Mitgefühl.“

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