🔶‼️Corona-Infektion: Keine Ansprüche gegen den Arbeitgeber ohne Nachweis der Kausalität

"Für Jurastudenten gehört es zu den »Basics« des ersten Semesters, sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht: Kann eine Kausalität zwischen Verletzungshandlung einerseits und Verletzungserfolg andererseits nicht nachgewiesen und weder Handlung noch Erfolg einem bestimmten Akteur – zudem schuldhaft – zugeordnet werden, ist ein zivilrechtlicher Anspruch auf Schadenersatz oder gar Schmerzensgeld ebenso ausgeschlossen wie ein Strafanspruch des Staates. Mit dieser Grundweisheit des deutschen Rechts musste sich eine Krankenschwester nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts (ArbG) Siegburg vom 30. März 2022 (Az: 3 Ca 1848/21) auseinandersetzen." weiterlesen

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