Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Beschluss_des_Oberlandesgericht_Karlsruhe_vom_28_04_2021_geschwärzt.pdf
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Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigt Zuständigkeit des Familiengerichts bei Kindeswohlgefährdung durch Coronamaßnahmen!

„Das Familiengericht hat aufgrund einer solchen Anregung nach pflichtgemäßem Ermessen Vorermittlungen einzuleiten . Besteht ein die Verfahrenseinleitung rechtfertigender Anlass, muss das Familiengericht ein Verfahren einleiten.“

Dies rückt das Ermittlungsverfahren gegen den Weimar Richter Dettmar und die Hausdurchsuchung noch in ein viel schlechteres Licht.
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