Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigt Zuständigkeit des Familiengerichts bei Kindeswohlgefährdung durch Coronamaßnahmen!
„Das Familiengericht hat aufgrund einer solchen Anregung nach pflichtgemäßem Ermessen Vorermittlungen einzuleiten . Besteht ein die Verfahrenseinleitung rechtfertigender Anlass, muss das Familiengericht ein Verfahren einleiten.“
Dies rückt das Ermittlungsverfahren gegen den Weimar Richter Dettmar und die Hausdurchsuchung noch in ein viel schlechteres Licht.