Datenschützer untersagt Facebook-Fanpage der Bundesregierung

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Behörden sollen sich »vorbildlich« verhalten

"»Alle Behörden stehen in der Verantwortung, sich vorbildlich an Recht und Gesetz zu halten«, erklärte Kelber. Dies sei nach dem Ergebnis seiner Prüfungen beim Betrieb einer Fanpage wegen der umfassenden Verarbeitung personenbezogener Daten der Nutzenden aktuell unmöglich. »Ich finde es wichtig, dass der Staat über soziale Medien erreichbar ist und Informationen teilen kann. Das darf er aber nur, wenn die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt bleiben.«

In der Auseinandersetzung, die seit 2019 geführt wird, hatte der Facebook-Konzern Meta stets darauf hingewiesen, dass der Betrieb von Facebook-Fanpages mit dem Gesetz vereinbar sei. Am Mittwoch erklärte eine Meta-Sprecherin, Social-Media-Plattformen und -Kanäle wie Facebook-Seiten ermöglichten es Unternehmen und Organisationen, darunter auch Ministerien und Behörden, mit Menschen zu kommunizieren. »Uns ist wichtig, dass diese Organisationen weiterhin soziale Medien im Einklang mit dem Gesetz nutzen können.«

Kelber erklärte, das Bundespresseamt müsse als Verantwortlicher nachweisen können, dass die Grundsätze des Datenschutzrechts eingehalten werden. Einen solchen Nachweis habe das Amt im Verfahren »nicht zur aufsichtsbehördlichen Überzeugung erbringen« können."

https://archive.ph/4b1W5

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