#Enteignungen

«Der Bundesrat enteignet die Aktionäre ohne Rechtsgrundlage»

Peter V. Kunz kritisiert, dass die UBS die Credit Suisse dank Notrecht übernehmen darf. Er fürchtet grossen Schaden für den Finanzplatz – und sieht eine Klagewelle auf die Schweiz zurollen.

Zur Übernahme der Credit Suisse durch die UBS dürfen sich die Aktionäre beider Banken nicht äussern. Wer Aktien der Credit Suisse hält, verliert aufgrund des geringen Kaufpreises praktisch den gesamten Einsatz. Damit die Übernahme möglich wird, leistet die Nationalbank eine Liquiditätshilfe von bis zu 200 Milliarden Franken. 100 Milliarden davon garantiert der Bund, der überdies ein Verlustrisiko von 9 Milliarden trägt. All dies hat der Bundesrat gestützt auf Notrecht beschlossen. (Alle News zur Übernahme der CS durch die UBS finden Sie im Ticker)
Herr Kunz, genügt Notrecht als Grundlage für diese weitreichenden Beschlüsse?
Nein. Der Bundesrat wendet hier Notrecht sehr leichtfertig an.
Wie kommen Sie zu dieser Feststellung?
Die Bundesverfassung besagt, dass Notrecht dann eingesetzt werden kann, wenn die innere oder äussere Sicherheit des Landes gefährdet ist oder wenn schwere Störungen der öffentlichen Ordnung drohen. Beides ist sicher nicht der Fall.

https://archive.fo/7ZISE

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