++BERLINER VERWALTUNGSGERICHT BESTÄTIGT DEMO-VERBOT++

ARMES GRUNDGESETZ: AUCH DIE JUDIKATIVE SCHÜTZT DICH INZWISCHEN NICHT MEHR. DAMIT IST DIE DEMOKRATIE WIRKLICH NUR NOCH EINE SIMULATION

(D-NEWS hält Sie auf dem Laufenden in dieser Sache)

Die für Sonntag geplante Kundgebung der Initiative „Querdenken 711“ aus Stuttgart auf der Straße des 17. Juni in Berlin bleibt verboten. Das Berliner Verwaltungsgericht hat den Eilantrag gegen das entsprechende Demonstrationsverbot abgelehnt, wie ein Sprecher der Justizbehörde am Freitagabend mitteilte. Zu der Kundgebung waren 22.500 Teilnehmer angemeldet.

Angesichts der sich rasant ausbreitenden Delta-Variante des Coronavirus sei die Gefahr zu hoch, begründete das Gericht seine Entscheidung. „Vor dem Hintergrund der erwarteten Teilnehmerzahl, der Vielzahl der aus demselben Anlass angemeldeten Versammlungen und der Vernetzung der der ,Querdenker’-Szene zuzurechnenden Anmelder ist ein erheblicher Zu- und Abstrom von Teilnehmern zu erwarten“, heißt es weiter. Der Antragsteller werde als Teil der „Querdenken“-Szene nicht zuverlässig die Gewähr dafür bieten, dass die infektionsschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten würden, so das Gericht.

Die Kläger haben nun die Möglichkeit, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) einzulegen. Am Freitagnachmittag lag dem OVG Berlin allerdings noch kein entsprechender Antrag vor, so eine Sprecherin. Dennoch bereite man sich darauf vor und habe für diesen Sonnabend einen Bereitschaftsdienst eingerichtet.

https://www.morgenpost.de/berlin/article232911443/querdenker-demo-berlin-verbot-polizei-gericht-eilantraege.html

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