Entgegen der Annahme des ArbG Gießen haben ungeimpfte Arbeitnehmer des Gesundheitswesens einen Beschäftigungsanspruch gegen den freistellenden Arbeitgeber, solange ein Tätigkeitsverbot vom Gesundheitsamt nicht ausgesprochen wurde.
https://netzwerkkrista.de/2022/05/10/freistellung-ungeimpfter-mitarbeiter-im-gesundheitswesen-risiken-und-nebenwirkungen/
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