‼️‼️In den beiden Wehrbeschwerdeverfahren von zwei Bundeswehrsoldaten gegen die Impflicht bei der Bundeswehr geht es direkt nach Pfingsten weiter. ‼️‼️
‼️Die Fortsetzung der Verhandlung ist für den 7. & 8. Juni 2022 terminiert. (https://www.bverwg.de/de/pm/2022/30)‼️
Die erste Verhandlung fand am 2. Mai 2022 statt. (https://www.bverwg.de/de/pm/2022/24)
Wir haben eine Webseite eingerichtet, auf der Sie alle Infos zu allen relevanten Aspekten finden:

https://www.covidimpfung-soldaten.de

Es haben sich bereits dutzende Zeugen aus den Reihen der Bundeswehr gemeldet, die zu einer Aussage vor dem BVerwG bereit sind und auch schon als Zeugen benannt worden sind. Viele dieser Zeugen wurden regelrecht zu diesen genbasierten Injektionen genötigt und können von erheblichen Gesundheitsschäden berichten, die im zeitlichen Zusammenhang mit diesen Injektionen aufgetreten sind. Von einer „freiwilligen“ Zustimmung zu diesen Injektionen kann deshalb bei vielen Soldaten keine Rede sein.

Wir, die Anwälte in diesem Verfahren, wissen aktuell selber nicht, ob nach dem 8. Juni noch weitere Verhandlungstermine folgen und dann auch weitere von uns benannte (sachverständige) Zeugen angehört werden.

Für den Fall, dass Sie Soldat oder Soldatin sind und glauben, dass Ihr Erfahrungsbericht für dieses Verfahren von Relevanz sein könnte, dann 👉 kontaktieren Sie unser Team bitte unter dem Mail-Account des am Verfahren beteiligten Rechtsanwalts Göran Thoms: [email protected]

Unterstützung des Verfahrens durch Schenkung (für Auslagen der sachverständigen Zeugen und der Anwälte) ist nunmehr möglich auf das folgende neu eingerichtete Konto:

E. Fischer
Sparkasse Krefeld
IBAN: DE 38320500000000463703
BIC: SPKRDE33XXX

👉 Wichtig: Verwendungszweck
„Schenkung für Verfahren BVerwG“. ‼️‼️

‼️Das Team der Anwälte zu diesen Wehrbeschwerdeverfahren beim BVerwG gegen die Impfpflicht der Soldaten bedankt sich bei dieser Gelegenheit bei allen Unterstützern‼️
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