Bundesjustizministerium_BestaetigungDesFortgeltendenBesatzungsr.pdf
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Bestätigung Justizministerium
Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen
("Überleitungsvertrag") In Art.2 steht klipp und klar das alle Militärgesetze weiterhin gültig sind
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