🚨‼️ ACHTUNG ‼️ Fortführung der Einschränkung unserer Grundrechte
bis 👉 01.07.2023 ‼️wird heute, den 24.06.2021, im Bundestag entschieden
‼️Durch Art. 9 werden die
Grundrechte der köperlichen Unversehrtheit, der Freiheit der Person, der Freizügigkeit und der Unverletzlichkeit der Wohnung weiterhin bis
👉 01.07.2023 ‼️ eingeschränkt.
Ich berichtete bereits über das Vorhaben Spahn's über die weitere
Sonderermächtigung "
OHNE epidemische Notlage von nationaler Tragweite" in diesem
👉 Beitrag Nachdem bereits am 18.11.2020 bei der 3. Novelle des IfSG eine Reihe von Grundrechten eingeschränkt wurden, steht nun juristisch explizit die
Einschränkung unseres Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit an!
Damit wären Verordnungen zu Zwangsimpfungen legal möglich lt. P. Böhringer‼️👉Link 👉Link 👉Link👉LinkMitschnitt d. PK:Herzliches Dankeschön an
Boris Reitschuster an dieser Stelle für seinen unermüdlichen Einsatz 👍🚨👉 Anpassung WHO Kinder impfen
➡️ @Infoplatz
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