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Glaubens- und Gewissensfreiheit, Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses, Recht auf Kriegsdienstverweigerung

Grundrechtseinschränkungen aufgrund von Corona

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Nicht nur das Gottesdienste teilweise untersagt wurden oder nur stark begrenzt unter strängen Auflagen statt finden durften, auch konnten aufgrund von Kontakt- und Betretungsverboten die gewohnten regelmäßigen Krankenkommunion nicht durchgeführt und oftmals keine Sterbesakramente geben werden. In der schwersten Stunde wurden Gläubige allein gelassen und viele konnten kein Abschied nehmen.


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