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Das Recht auf Versammlung.

Grundrechtseinschränkungen aufgrund von Corona

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

► Die Durchführung von Versammlungen – bis hin zur Gründung politischer Parteien wird massiv erschwert bzw. durch Polizeigewalt unterbunden

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

► Das Demonstrationsrecht kann nur mit massiver juristischer Unterstützung und unter erheblichen Auflagen durchgesetzt werden. Wer eine stehende Versammlung unter Einhaltung der Hygienebestimmungen nur mit 10 Teilnehmern genehmigt, scheint die Versammlungsfreiheit für obsolet zu halten. Beschränkungen sind seit 2020 die Regel, nicht die Ausnahme.  

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