++++++++ ARTIKEL 12 ++++++++

Artikel 12 – Freiheit der Berufswahl, Verbot der Zwangsarbeit.

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

Grundrechtseinschränkungen aufgrund von Corona.

► Einzelhandel und Gastronomie, Theater und Musikveranstaltungen, … die Liste der Berufsgruppen ist lang, in denen die Menschen aufgrund der Maßnahmen ihren Beruf nicht ausüben durften und noch teilweise nicht dürfen.

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